Gesetz für einen besseren Schutz
hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz -
HinSchG) § 38
HinSchG
Schadensersatz nach einer Falschmeldung
Die hinweisgebende Person ist zum
Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder
Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist.
Gesetz über die Entschädigung
für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
§ 7
StrEG Umfang
des Entschädigungsanspruchs
(1) Gegenstand der
Entschädigung ist der durch die
Strafverfolgungsmaßnahme verursachte
Vermögensschaden, im Falle der
Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher
Entscheidung auch der Schaden, der nicht
Vermögensschaden ist.
(2) Entschädigung für
Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn der
nachgewiesene Schaden den Betrag von
fünfundzwanzig Euro übersteigt.
(3) Für den Schaden, der nicht
Vermögensschaden ist, beträgt die
Entschädigung 75 Euro für jeden angefangenen
Tag der Freiheitsentziehung.
(4) Für einen Schaden, der auch ohne die
Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre,
wird keine Entschädigung geleistet.
(1)
Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und
Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2)
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der
Allgemeinheit dienen.
(3)
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie
darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das
Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter
gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der
Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im
Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Art. 15 GG Sozialisierung
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel
können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art
und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in
andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die
Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
(1)
Jede Person hat
ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in Bezug auf ihre
zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine
gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem
unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht
in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener
Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet
werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des
ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden,
wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder
der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft
liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des
Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder - soweit das
Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter
besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen
der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
(2)
Jede Person, die
einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis
ihrer Schuld als unschuldig.
(3)
Jede angeklagte
Person hat mindestens folgende Rechte:
a)
innerhalb
möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen
Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der
gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu
werden;
b)
ausreichende
Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung
zu haben;
c)
sich selbst
zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl
verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur
Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines
Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der
Rechtspflege erforderlich ist;
d)
Fragen an
Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und
die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter
denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für
Belastungszeugen gelten;
e)
unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu
erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts
nicht versteht oder spricht.
Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg
entscheidet über Beschwerden, in denen eine Verletzung der in der
Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten (EMRK) niedergelegten Rechte gerügt wird.
Education is our passport to the future;
it belongs to the people, who prepare for it today.
Bildung ist unser Paß in die Zukunft,
denn das Morgen gehört denen,
die sich heute darauf vorbereiten.
Malcolm X
Tausend tolle Sachen ...
Die gibt es überall zu seh'n ...
Manchmal muss man fragen ...
Um sie zu versteh'n ...
50 Jahre BAP: Promis fragen ... Wolfgang
Niedecken
Rockpalast01.08.202636:22 Min.Verfügbar
bis 31.12.2099WDR
«Verdammt lang her», dass Wolfgang Niedecken
1976 vor einem halben Jahrhundert seine Band gründete! 50
Jahre BAP, das sind auch 50 Jahre Musikgeschichte. Wir haben
prominente Wegbegleiter, Freunde und Kollegen von Wolfang
Niedecken gebeten, ihm eine Frage zu stellen und den
BAP-Gründer damit konfrontiert.
Mehrheit deutscher Musiker verdient kaum am Streaming
Stand:
11.02.2025, 12:48 Uhr
Ein Großteil der
deutschen Musikerinnen und Musiker ist
unzufrieden mit ihren Einnahmen aus dem Musikstreaming.
Das geht aus
einer Studie hervor, die am Dienstag
(11.02.2025) vom Forschungsnetzwerk "Digitale
Kultur" veröffentlicht wurde. Danach entfallen
mehr als 75 Prozent der Umsätze auf nur 0,1
Prozent der Künstlerinnen und Künstler. Mehr als
Zweidrittel der Musikschaffenden erzielten
demnach im Jahr 2023 weniger als einen Euro
Umsatz.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth sieht
Handlungsbedarf beim Musikstreaming.
Sie sagte, dass es eine faire Vergütung von
Musikschaffenden brauche, mehr Transparenz und
insgesamt eine Demokratisierung der Marktmacht.
LobbyRadar.org
Lobbyradar war ein 2015 gestartetes, innovatives
Datenjournalismus-Projekt des ZDF in Kooperation mit
freien Journalisten, das Lobbyverbindungen von Politikern
visualisierte.
Es bestand aus einer Website und einem Browser-Plugin,
wurde jedoch nach nur sieben Monaten wegen angeblichen
politischen Drucks wieder eingestellt.
Warum ist ein Video nicht mehr
im Replay verfügbar ???
Die Bereitstellung
unserer Programme im Replay unterliegt lizenzrechtlichen
und vertraglichen Regelungen. Sobald das Rechtefenster
für ein Programm abläuft, sind wir verpflichtet, es aus
unserem Replay-Angebot zu entfernen.
Gleichzeitig
arbeiten wir kontinuierlich daran, die notwendigen Rechte
für unsere Programme zu sichern, um die Inhalte möglichst
lange und für ein breites Publikum zugänglich zu halten.
Art. 5 GG
Meinungs- und Pressefreiheit; Freiheit der Kunst und der
Wissenschaft
(1)
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort,
Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit
und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine
Zensur findet nicht statt.
(2)
Diese Rechte finden ihre Schranken in den
Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend
und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3)
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind
frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von
der Treue zur Verfassung.
Die zehn größten deutschen Medienkonzerne (Stand
2024) sind Bertelsmann, ARD, ProSiebenSat.1, Georg von Holtzbrinck,
Hubert Burda Media, ZDF, Axel Springer, Bauer Media Group, Ströer
und die Funke Mediengruppe. Die Reihenfolge kann je nach Ranking
leicht variieren; oft wird Bertelsmann als größter Konzern genannt,
gefolgt von den öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF, die
aufgrund ihrer unterschiedlichen Strukturen und Finanzierungsmodelle
unterschiedlich in den Listen geführt werden.
Bertelsmann:
Der mit Abstand größte deutsche Medienkonzern, der unter anderem den
Fernsehsender RTL und den Verlag Penguin Random House betreibt.
Die Bertelsmann SE & Co.
KGaA mit Sitz in Gütersloh ist ein internationaler Medienkonzern; sie
ist auch in der Dienstleistungsbranche und im Bildungsbereich aktiv.
Carl Bertelsmann gründete das Unternehmen als Buchverlag im Jahr 1835.
Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich Bertelsmann unter der
Führung von Reinhard Mohn vom mittelständischen Betrieb zum
Großkonzern, der neben Büchern auch Fernsehen, Radio, Musik,
Zeitschriften und Dienstleistungen anbietet.
Bertelsmann ist ein nicht börsennotiertes, kapitalmarktorientiertes
Unternehmen, das maßgeblich von der Eigentümerfamilie Mohn kontrolliert
wird.
Wesentliche Unternehmensbereiche sind die RTL Group, Gruner + Jahr,
Penguin Random House, BMG, Arvato, die Bertelsmann Printing Group,
Bertelsmann Education Group und Bertelsmann Investments.
Seit den 1960er Jahren ist Bertelsmann in den Vereinigten Staaten
präsent und hat heute operative Geschäfte in rund 50 Ländern weltweit.
Die RND Redaktionsnetzwerk
Deutschland GmbH (Eigenschreibweise: RedaktionsNetzwerk Deutschland;
rnd) mit Sitz in Hannover ist die Redaktion für überregionale Inhalte
der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG.
Deren größte Kommanditistin ist mit einem Anteil von 23,1 % die
Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft, das
Medienbeteiligungsunternehmen der Sozialdemokratischen Partei
Deutschlands (SPD).
Es wird niemals so viel gelogen
wie vor der Wahl,
während des Krieges und nach der Jagd.
Otto von Bismarck
Wenn Wahlen was ändern würden, wären sie verboten.
Kurt Tucholsky
Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand
haben.
Walter Ulbricht
Alles was das Böse benötigt um zu triumphieren, ist das Schweigen
der Mehrheit.
Kofi Atta Annan
Die Welt ist nicht gefährlich wegen denen, die Böses tun,
sondern wegen denen, die tatenlos dabei zusehen.
Albert Einstein
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu
belassen
und zu hoffen, dass sich etwas ändert.
Albert Einstein
Wer die Wahrheit nicht weiss, der ist bloß ein Dummkopf,
aber wer sie weiss, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher
!!!
Bertolt Brecht
Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle
Sklaven mit einem weißen Armband versehen, um sie besser erkennen zu
können.
"Nein", sagte ein weiser Senator, "Wenn sie sehen wie viele sie
sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns."
Artikel
21 Grundgesetz (Parteien)
(1)
Die Parteien
wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß
demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die
Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen
öffentlich Rechenschaft geben.
(2)
Parteien,
die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger
darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung
zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der
Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind
verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit
entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3)
Das
Nähere regeln Bundesgesetze.
§ 108a StGB
(Wählertäuschung)
(1)
Wer durch Täuschung
bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt
seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder
ungültig wählt, wird mit
Freiheitsstrafe bis
zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)
Der Versuch ist strafbar.
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien.
(1.)
1Die
Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil
der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
2Sie
erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der
politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem
Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche
Aufgabe.
(2.)
Die Parteien wirken an der Bildung des politischen
Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens
mit, indem sie insbesondere
auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen,
die politische Bildung anregen und vertiefen,
die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern,
zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger
heranbilden
sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund,
Ländern und Gemeinden beteiligen,
auf die politische Entwicklung in Parlament und
Regierung Einfluß nehmen,
die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß
der staatlichen Willensbildung einführen und
für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und
den Staatsorganen sorgen
(3.)
Die Parteien legen ihre politischen Ziele in politischen
Programmen nieder.
(4.)
Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für
die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden
Aufgaben.